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Im vergangenen Dezember erklärte die GAL-Altona, dass der Investor Hamm in wesentlichen Punkten auf die Forderungen unserer Initiative sowie aus der Bezirkspolitik eingegangen sei.
Diese Informationen wurden dann auch bestätigt und ein neuer Bauantrag eingereicht.
Dieser beinhaltet im Einzelnen:
1) Der historische Teil des Kinos bleibt erhalten.
2) Der kleine Kinosaal wird umgebaut und etwas vergrößert.
3) Der Neubau beinhaltet Mietwohnungen und Gewerbeflächen.
4) Die (Trauf-) Höhe des Neubaus ist um ein Stockwerk zurück genommen worden.
Damit – so schien es – war ein echter Kompromiss gefunden worden, auch wenn die Fassadengestaltung des Neubaus den Meisten wegen der Eintönigkeit und fehlenden Gliederung nicht gefallen hat.
Der neue Bauantrag wurde dann im Januar von der Bauprüfabteilung an die benachbarten Grundstückseigentümer verschickt und war für diese auch im Detail einsehbar.
Anders als beim ersten Bauantrag gab es diesmal nicht an die 20 – teils scharf formulierte – Einwendungen, sondern nur eine einzige, die sich auf die (über den normalen Rahmen gehende) Bautiefe und auf fehlende Stellplatznachweise für den („neuen“) kleinen Kinosaal bezog. Außerdem wurde verlangt, dass die neuen Nutzer keinerlei Klagerecht gegenüber bestehenden Nutzungen im nach hinten angrenzenden Gewerbehof haben sollen (beispielsweise wg. Lärm).
Diese Einwendung scheint im Moment zumindest den Bauantrag auf der Ebenen der Bauprüfabteilung zu blockieren. Diese nimmt es nach dem ganzen Konflikt entweder besonders genau oder darf aus formalen Gründen die Einwendung nicht übergehen, was bei vergleichbaren Anträgen eher deren Standartreaktion wäre.
Verschiedene Optionen sind jetzt denkbar:
1) Die Bauprüf stellt (vermeintliches) öffentliches Interesse über die Einwendung und reicht den Antrag weiter zur politischen Ebene (Bauausschuss), wo eine Zustimmung sehr wahrscheinlich wäre.
2) Der Investor einigt sich in irgendeiner Form mit dem benachbarten Eigentümer....
3) Der Bauantrag wird wegen z.B. festgestellter formal korrekter Einwendung eines benachbarten Eigentümers zurück gewiesen.
Bei 1) und 2) ginge der Bau dann demnächst los. Bei 3) gerät der Investor erneut in große Schwierigkeiten. Diese könnten u.a. zu einem lang andauernden Leerstand des Kinos führen. Daran wiederum hätten auch wir gar kein Interesse.
Soweit erstmal. Wir werden weiter versuchen Genaueres zu erfahren und dies dann selbstverständlich transparent machen.